Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Florenberg – Hotel- und Gaststätten-Betriebs-KG, Am Florenberg 2, 36093 Künzell
Teil A: Hotelaufnahme Teil B: Veranstaltungen
Teil A: Hotelaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- oder Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 Für Tagungen, Feiern und andere Veranstaltungen gelten ergänzend die Bestimmungen in Teil B.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Bei Buchungen über unser Online-Buchungssystem kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Kunde per E-Mail erhält. Im Übrigen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB). Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen; diese verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, wenn die Inanspruchnahme der Leistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel eine Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten, im Übrigen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kann das Hotel zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 Euro verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Beherbergungsverträgen nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Soweit im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung keine anderen Stornierungsbedingungen festgelegt sind, kann das Hotel die ersparten Aufwendungen pauschalieren und dem Kunden 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung, 80 % für Übernachtung mit Frühstück und 70 % für Halbpensions-Arrangements in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein); das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Der Gast hat die Einrichtung des Hauses sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die über das normale Maß der Nutzung hinausgehen und vom Gast zu vertreten sind, kann das Hotel auch nach der Abreise in Höhe der tatsächlichen Kosten für Reparatur, Ersatz oder Reinigung in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände sowie insbesondere für die Wiederbeschaffung von Hand- und Badetüchern, Bademänteln, Bettwäsche, elektrischen Kleingeräten, sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Haus- und Zimmerschlüsseln.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Es wird empfohlen, den Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 Euro einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.
7.3 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen einen Monat auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben. Für die Haftung des Hotels gilt Ziffer 7.1 entsprechend.
7.4 Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von Ziffer 7.1. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
8. Nichtraucherhotel
Der Florenberg ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist in allen öffentlichen Bereichen und in den Gästezimmern untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer dadurch nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag von 150 Euro verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Auf Zimmerterrassen ist das Rauchen nur bei geschlossenen Fenstern und Türen gestattet, auch bei den Nachbarzimmern. Werden andere Gäste gestört, kann das Hotel das Rauchen auf dem gesamten Gelände untersagen.
9. Haustiere
Aus Rücksicht auf Allergiker dürfen Haustiere nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Blindenführhunde und andere Assistenzhunde. Bitte weisen Sie uns bei der Reservierung darauf hin.
10. Mitgebrachte Speisen und Getränke, Frühstück
In den öffentlichen Bereichen ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke nicht gestattet. Das Frühstück wird im Frühstücksraum serviert; die Mitnahme von Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen nicht gestattet.
11. Gruppenbuchungen
Buchungen ab fünf Zimmern sind nur als garantierte Reservierung gegen entsprechende Vorauszahlung möglich.
12. Gutscheine
12.1 Gutscheine können nur für Leistungen des Hotels und Restaurants Der Florenberg eingelöst werden. Verbleibt bei der Einlösung ein Restguthaben, bleibt es bestehen und kann bei weiteren Besuchen verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine können nicht für Online-Buchungen verwendet werden.
12.2 Gutscheine sind drei Jahre gültig, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
12.3 Der Besteller ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse) verantwortlich, an die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden.
12.4 Werden Gutscheine von Verbrauchern per E-Mail, Telefon oder über das Internet bestellt, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit Ihrer Bestellung. Der Widerruf ist zu richten an: Der Florenberg, Stichwort Gutschein, Am Florenberg 2, 36093 Künzell, E-Mail: [email protected].
Teil B: Tagungen, Feiern und Veranstaltungen
13. Geltungsbereich Teil B
Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A für die Überlassung von Sälen, Restaurant- und Terrassenflächen für Tagungen, Seminare, Feiern, Hochzeiten und andere Veranstaltungen sowie für alle damit verbundenen Leistungen des Hotels.
14. Teilnehmerzahl
14.1 Die endgültige Teilnehmerzahl teilt der Kunde dem Hotel spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung in Textform mit. Sie bildet die Grundlage der Abrechnung.
14.2 Erhöht sich die Teilnehmerzahl, wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. Verringert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gegenüber der zuletzt mitgeteilten Zahl, ist das Hotel berechtigt, mindestens die mitgeteilte Teilnehmerzahl abzüglich 10 % zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft angemessen berechnen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
15. Rücktritt des Kunden von Veranstaltungen
Soweit im Angebot oder in der Bestätigung nichts anderes vereinbart ist, kann der Kunde bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei zurücktreten. Bei späterem Rücktritt berechnet das Hotel als pauschalierte Entschädigung: bis vier Wochen vorher 35 %, bis eine Woche vorher 60 %, danach 85 % des vereinbarten oder bei Speisen und Getränken des zu erwartenden Umsatzes (Grundlage: Menüpreis bzw. Buffetpauschale × Teilnehmerzahl). Raummieten werden in voller Höhe berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
16. Mitgebrachte Speisen, Getränke und Dekoration
16.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen, etwa für eine Hochzeitstorte, bedürfen einer Vereinbarung; dabei kann ein angemessener Betrag für Service und Gedecke berechnet werden.
16.2 Dekoration und sonstige Gegenstände, die der Kunde mitbringt, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Kerzen sind nur in standsicheren Haltern erlaubt. Konfetti, Glitter, Reis und Ähnliches dürfen nur nach Absprache verwendet werden; für außergewöhnlichen Reinigungsaufwand kann das Hotel die Kosten berechnen. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich, spätestens am Folgetag bis 12 Uhr abzuholen; danach kann das Hotel sie auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern.
16.3 Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
17. Haftung des Kunden, Musik und Genehmigungen
17.1 Der Kunde haftet für Beschädigungen an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
17.2 Behördliche Erlaubnisse sowie die Anmeldung von Musikdarbietungen bei der GEMA beschafft der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ab 22 Uhr ist Musik im Außenbereich aus Rücksicht auf Nachbarn und Hotelgäste nicht gestattet; im Saal ist die Lautstärke angemessen zu halten.
17.3 Werden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für den Kunden beschafft, handelt das Hotel im Namen, mit Vollmacht und auf Rechnung des Kunden; der Kunde stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
18.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Fulda. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Fulda.
18.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18.4 Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen frühere Fassungen.
